Beratungsbesuche zum Nachweis bei der Pflegekasse
Wer Pflegegeld bezieht und/oder die Pflege durch Freunde und Familie durchführen lässt, ist nach §37.3 SGB XI verpflichtet, Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Hilfestellungen sind nicht etwa Kontrollbesuche. Geschultes und erfahrenes Fachpersonal gibt den nicht-professionellen Pflegern die Unterstützung und Tipps für den Pflegealltag, die sie brauchen.
Lidello berät Sie stets individuell, offen und ausführlich bei der Pflege Ihrer Angehörigen mit Pflegegrad. Sprechen Sie uns einfach an!
Sicherheit und Entlastung: Pflege-Beratung mit Lidello
- Sie beziehen Pflegegeld, da Sie einen Angehörigen ganz oder zum Teil pflegen?
- Sie oder Ihr Angehöriger hat eine Pflegestufe?
- Sie brauchen einen qualifizieren Pflegedienst in Düsseldorf, der Sie mit Herz und Verstand in allen Belangen der Pflege berät?
Dann stehen Ihnen per Gesetz sogenannte Beratungsbesuche zu, ab Pflegestufe 2 sind diese sogar verpflichtend. Mit Lidello finden Sie einen zuverlässigen Pflegedienst in Düsseldorf, der zu Ihnen nach Hause kommt und Ihnen zuhört. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für eine Pflegeberatung. Wir wollen mehr ist als bloßes Abarbeiten von Stichpunkten – uns ist es wichtig, Ihnen als Pflegenden und auch dem Pflegebedürftigen wirklich und nachhaltig zu helfen. Rufen Sie uns einfach an!
Themen der Pflegedienst-Beratung
Bei unseren Beratungsbesuchen bei Pflegegraden steht Ihnen Lidello aus Düsseldorf bei allen Themen rund um die Pflege zur Seite. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte informieren Sie bei den Besuchen über die verschiedenen Pflegeoptionen und beantworten folgende Fragen:
- Kann die Pflege mit Hilfsmitteln oder Techniken erleichtert werden?
- Gibt es weitere Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten?
- Können Anpassungen zuhause die Pflege und den Alltag erleichtern?
- Stimmt die Einstufung des Pflegegrades noch?
- u.v. m.
Zusätzlich gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, um Ihre Pflegesituation nachhaltig zu erleichtern.
3 Schritte zur Ihrer ambulanten Pflege in Düsseldorf
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen von der Pflegekasse bestimmte Sachleistungen und Pflegegeld zu, die sich teilweise kombinieren lassen. Lidello ist es ein Anliegen, Sie vor der Aufnahme ehrlich und kompetent zu beraten, sodass wir das Beste für Ihre Bedürfnisse aus Ihrem Budget herausholen. Dafür gehen wir in 3 Schritten vor:
Wir nehmen Ihr Anliegen telefonisch auf
Wir freuen uns auf eine telefonische Kontaktaufnahme, bei der wir gemeinsam und unverbindlich Ihre Situation und Ihre Vorstellungen erörtern. Hier vereinbaren wir einen Erstberatungstermin bei der pflegebedürftigen Person vor Ort.
Wir besuchen Sie vor Ort
Wir wollen Ihre Situation umfassend verstehen und beurteilen - deshalb nehmen wir keine Patienten am Telefon auf. Im Erstgespräch besuchen wir Sie in den Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen und machen uns ein Bild über die Lage, den Gesundheitszustand sowie alle relevanten Gegebenheiten.
Die Betreuung, die Sie wirklich brauchen
Sie erhalten von uns ein professionelles Bild, welche Ansprüche Ihnen zustehen – und wir erhalten einen genauen Eindruck von Ihren Wünschen. So ermitteln wir individuell das beste Angebot und klären über eventuelle Kosten auf. Wir passen zusammen? Dann beginnen wir sobald es geht mit der Betreuung bzw. Pflege – in der Regel schon am nächsten Tag.
FAQ
Wann bzw. wie oft müssen die verpflichtenden Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI) durchgeführt werden?
Das ist vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person abhängig. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.
Was passiert, wenn ich die Pflicht-Beratung bei den Pflegegraden 2–5 nicht wahrnehme?
Vom Wahrnehmen der Termine hängt die Zahlung des Pflegegeldes ab. Deshalb sollten Sie die Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst durchführen lassen.
Ich nehme einen Pflegedienst in Anspruch. Darf ich trotzdem einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen?
Auch wenn Sie für die ambulante Pflege einen Pflegedienst beschäftigen und kein Pflegegeld erhalten, können Sie sich einmal pro Halbjahr fachlich beraten lassen – sofern ein Pflegegrad Ihres Angehörigen vorliegt (auch bei Pflegegrad 1). Diese Beratung ist aber rein freiwillig, nicht verpflichtend.
Wie muss ich mich auf eine Pflegeberatung vorbereiten?
Am besten notieren Sie sich Ihre Fragen und Probleme schon im Voraus und halten wichtige Unterlagen, wie z.B. ärztliche Berichte, bereit. Wenn Sie Fragen zu den anstehenden Beratungsbesuchen haben, fragen Sie aber jederzeit noch einmal bei uns nach.
Sie haben weitere Fragen zu unseren Beratungsbesuchen und zu unserem Angebot? Rufen Sie uns gerne an und schauen Sie auch bei unserem umfangreichen Pflege-FAQ vorbei.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich.
Die Pflegebox wird Ihnen regelmäßig versandkostenfrei nach Hause geschickt. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, können Sie den Inhalt Ihrer Box jederzeit anpassen.