
Verhinderungspflege: eine Auszeit für Angehörige
Wer einen Angehörigen pflegt, nimmt damit eine 24/7-Verpflichtung auf sich. Und egal, wie gerne man sich dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe widmet – irgendwann braucht man auch eine Pause. Sei es, weil man selbst krank geworden ist, weil man einen wichtigen Termin wahrnehmen muss oder einen lang ersehnten Urlaub genießen möchte. Damit ist die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – gleichbedeutend mit einer Urlaubsvertretung oder einer Krankheitsvertretung in Sachen Pflege zuhause.
Als Ihr Pflegedienst in Düsseldorf greift Ihnen Lidello gerne stunden-, tage- oder wochenweise unter die Arme. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
3 Schritte zur Ihrer ambulanten Pflege in Düsseldorf
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen von der Pflegekasse bestimmte Sachleistungen und Pflegegeld zu, die sich teilweise kombinieren lassen. Lidello ist es ein Anliegen, Sie vor der Aufnahme ehrlich und kompetent zu beraten, sodass wir das Beste für Ihre Bedürfnisse aus Ihrem Budget herausholen. Dafür gehen wir in 3 Schritten vor:

Wir nehmen Ihr Anliegen telefonisch auf
Wir freuen uns auf eine telefonische Kontaktaufnahme, bei der wir gemeinsam und unverbindlich Ihre Situation und Ihre Vorstellungen erörtern. Hier vereinbaren wir einen Erstberatungstermin bei der pflegebedürftigen Person vor Ort.

Wir besuchen Sie vor Ort
Wir wollen Ihre Situation umfassend verstehen und beurteilen - deshalb nehmen wir keine Patienten am Telefon auf. Im Erstgespräch besuchen wir Sie in den Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen und machen uns ein Bild über die Lage, den Gesundheitszustand sowie alle relevanten Gegebenheiten.

Die Betreuung, die Sie wirklich brauchen
Sie erhalten von uns ein professionelles Bild, welche Ansprüche Ihnen zustehen – und wir erhalten einen genauen Eindruck von Ihren Wünschen. So ermitteln wir individuell das beste Angebot und klären über eventuelle Kosten auf. Wir passen zusammen? Dann beginnen wir sobald es geht mit der Betreuung bzw. Pflege – in der Regel schon am nächsten Tag.
Referenzen – das sagen unsere Klienten
FAQ
In welchen Fällen kommt eine Ersatzpflege bzw. eine Verhinderungspflege in Frage?
Die Voraussetzung für eine Verhinderungspflege ist i. d. R. ein Nachweis, dass Sie den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate lang zuhause gepflegt haben (mindestens 10 Stunden pro Woche) und dafür Pflegegeld beziehen. Die zu pflegende Person muss dabei mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
Wie oft kann man Verhinderungspflege im Jahr in Anspruch nehmen?
Die Verhinderungspflege können Sie maximal 6 Wochen – also 42 Tage – im Jahr beanspruchen
Wie hoch ist die Verhinderungspflege?
Bei Verhinderung auf Tages- oder Stundenbasis zahlen die Pflegekassen bis zu 1612 Euro ( für maximal 42 Tage). Es besteht aber die Möglichkeit, das Budget bis auf 2499 Euro aufzustocken. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr Pflegegeld bestmöglich auszuschöpfen.
Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Ja. Zwar muss die Verhinderungspflege unter den Einkünften bei der Steuererklärung angegeben werden, fällt allerdings unter die steuerfreien Einkünfte. Somit müssen Sie diese zwar angeben, aber nichts dafür zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Bei der Verhinderungspflege müssen Sie Ihre häusliche Umgebung nicht verlassen – im Gegensatz zur Kurzzeitpflege, die i. d. R. stationär erfolgt. Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage limitiert und kann immer in Anspruch genommen werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Bei der Verhinderungspflege hingegen gelten die oben genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 42 Tagen.
Übrigens: Sollte dieser zeitliche Umfang noch nicht ausgeschöpft sein, können Sie die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege auch kombinieren. Wir beraten Sie hierzu gerne!
Wo und wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Sie können die Verhinderungspflege immer bis zum 31. Dezember für das geltende Jahr in Anspruch nehmen. Ansprechpartner ist dabei die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Hier muss ein Antrag Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden – entweder vom Versicherten selbst oder von der bevollmächtigten Person. Oftmals wird auch ein Formular angeboten. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Pflegekasse und lassen Sie sich dort am besten beim Ausfüllen helfen, um Fehler zu vermeiden.
Kann auch ein Verwandter oder Freund die Verhinderungspflege übernehmen?
Ja, das ist möglich, da keine pflegerische Ausbildung nötig ist. Jedoch wird bei Verwandten 2. Grades (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder) die Verhinderungspflege nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Kann ich Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen?
Aufgrund eines Notfalls haben Sie Ersatzpflegeleistungen kurzfristig in Anspruch genommen? Mit den entsprechenden Pflege- und Zahlungsbelegen können Sie die Verhinderungspflege bis zu einem gewissen Zeitraum auch rückwirkend beantragen. Wir helfen Ihnen gerne bei den nötigen Schritten.
Haben Sie noch weitere Fragen zu unseren Pflegeleistungen in Düsseldorf und Umgebung? In unseren Pflege-FAQs finden Sie weitere wichtige Antworten rund um die ambulante Pflege. Oder sie sprechen uns einfach an! Wir beraten Sie gerne.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich.
Die Pflegebox wird Ihnen regelmäßig versandkostenfrei nach Hause geschickt. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, können Sie den Inhalt Ihrer Box jederzeit anpassen.